FAQ
![]() | Für Rollstuhlfahrer:Innen geeignet |
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![]() | Nicht ausgeschöpfte Beträge aus 2022 können noch verwendet werden (§ 45b SGB XI) |
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Unser Reiseangebot richtet sich vorrangig an Menschen mit Beeinträchtigungen. Einige Reisen sind Inklusionsreisen. Das bedeutet, dass bei diesen Reisen auch Reiseplätze für Menschen ohne Beeinträchtigungen verfügbar sind. Unsere Reisen haben unterschiedliche Schwerpunkte in Bezug auf Alter, Betreuungsbedarf und Mobilität. Informationen dazu finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Reisen.
Einige Reisen sind Inklusionsreisen. Das bedeutet, dass bei diesen Reisen auch Reiseplätze für Menschen ohne Beeinträchtigungen verfügbar sind.
Haben Sie einen Pflege∙Grad von 1 bis 5?
Dann können Sie 125 Euro im Monat nutzen.
Das Geld nennt man Entlastungs∙Betrag.
Das Geld können Sie auch für Reisen nutzen.
Sie können das Geld auch für Betreuungsangebote nutzen.
Sie können das Geld monatlich ansparen.
Sie können das Geld dann bis zum 30. Juni im nächsten Jahr benutzen.
Danach verfällt das angesparte Geld.
Für die Reise oder die Betreuung können Sie das Geld bis zum Monat der Reise oder Betreuung einsetzen.
Was ist zu tun?
Sie bekommen von uns eine Rechnung.
Sie bezahlen die Rechnung.
Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Pflege∙Kasse ein.
Die Pflege∙Kasse überweist Ihnen Geld zurück.
Haben Sie einen Pflege∙Grad von 2 bis 5?
Wohnen Sie bei Ihrer Familie?
Dann können Sie für Ihre Pflege∙Person Geld beantragen.
Damit Sie von einer anderen Person gepflegt werden können.
Und Ihre Pflege∙Person Urlaub machen kann.
Im Jahr können Sie für die andere Pflege∙Person 1.612 Euro bei der Pflege∙Kasse beantragen.
Das Geld nennt man Verhinderungs∙Pflege.
Die Pflege∙Kasse schickt eine Bewilligung.
Und Sie können zusätzlich Geld aus der Kurz∙Zeit∙Pflege beantragen.
Die Pflege∙Kasse kann 887 Euro zahlen.
Wenn Sie nicht im Kranken∙Haus oder in einem Pflege∙Heim waren.
Die Verhinderungs∙Pflege 1.612 Euro und die Kurz∙Zeit∙Pflege 887 Euro macht zusammen 2.499 Euro.
Weil man von einer anderen Person gepflegt wird spricht man auch von Ersatz∙Pflege.
Das Pflege∙Geld ist während der Reise∙Zeit um die Hälfte weniger.
Bei Betreuungs∙Angeboten wird nicht weniger Pflege∙Geld bezahlt.
Was ist zu tun?
Sie beantragen bei der Pflege∙Kasse Verhinderungs∙Pflege.
Sie können sagen: Sterntal soll die Ersatz∙Pflege gleich mit der Pflege∙Kasse abrechnen.
Dafür müssen Sie ein Formular unterschreiben.
Das nennt sich Abtretungs∙Erklärung.
Wenn Sie Pflege∙Geld bekommen
Gibt es noch eine Möglichkeit.
Diese Möglichkeit nennt sich Umwandlungs-Anspruch.
Dabei wird ein kleiner Teil vom Pflege∙Geld genommen.
Mit diesem kleinen Teil können Sie einen höheren Rechnungs∙Betrag bezahlen.
Die Umwandlung muss man bei der Pflege∙Kasse anmelden.
Für die Umwandlung hat die Pflege∙Kasse ein Formular für Sie.
Manchmal ist es schwer das Formular auszufüllen.
Wir können Ihnen dabei helfen.
Wenn die Pflege∙Kasse nicht alles bezahlen kann?
Dann müssen Sie den Rest bezahlen.
Sie bekommen eine Rechnung.
In der Rechnung steht:
Wie viel Sie bezahlen müssen.
Wann Sie das Geld bezahlen müssen.
Sie können auch die ganze Summe selbst zahlen.
Für Kinder und Jugendliche aus Berlin mit und ohne Beeinträchtigung
Manchmal verreisen Kinder mit Beeinträchtigung und Kinder ohne Beeinträchtigung zusammen.
So eine Reise nennen wir Inklusions∙Reise. Die Inklusions∙Reise gibt es auch für Jugendliche.
Diese Reisen werden vom Land Berlin unterstützt.
Für Familien die nicht viel Geld haben.
Für alle Reisen
Wir fahren auf Ausflüge und unternehmen tolle Sachen.
Dafür bezahlen Sie ein Gruppen∙Geld.
Das Geld wird am Beginn einer Reise eingesammelt.
Jeder sollte auch Taschen∙Geld dabei haben.
Die Kosten der Angebote von Sterntal können auf 4 verschiedene Arten finanziert werden: Entlastungsbetrag, Ersatzpflege, Pflegesachleistungsumwandlungsanspruch oder auf eigene Kosten als Selbstzahler:in.
- 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
Nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz steht Menschen mit Pflegegrad I bis V ein sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag kann „angespart“ werden. Nicht verbrauchte Ansprüche aus dem vergangenen Kalenderjahr können im ersten Halbjahr des Folgejahres genutzt werden (Stichtag: 30.06.). Bei der Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Die Ersatzpflege umfasst die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Diese Leistungen können kombiniert werden oder es wird nur die Verhinderungspflege genutzt. Ist die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert oder muss sie einfach einmal ausspannen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten mit bis zu 2.418 € (Kombinierte Leistungen).
- 39 Verhinderungspflege SGB XI
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2 und beträgt max. 1.612 € pro Kalenderjahr.
Ersatzpflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Zu beachten ist, dass diese Leistung vor der Nutzung durch die versicherte Person bzw. deren gesetzliche Vertretung direkt bei der Pflegekasse beantragt und von dieser auch bewilligt werden muss. Zudem kann es bei der Nutzung zu einer Kürzung des Pflegegeldes in Höhe von 50 % kommen, wenn die Dauer der Pflege länger als 8 Stunden pro Tag ist (bei Reisen immer der Fall). Auskünfte und Formulare zur Beantragung der Ersatzpflege sind bei jeder Krankenkasse – auch als Download – erhältlich.
- 42 SGB XI – Kurzzeitpflege (bis zu 50 %)
Die Verhinderungspflege kann um bis zu 50 %, d.h. um bis zu 887 € aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Dann spricht man von Ersatzpflege und der insgesamt zu nutzende Betrag beläuft sich auf 2.499 €.
Der gesamte Reisepreis setzt sich aus 3 Teilen zusammen.
- Es entstehen bei einer Reise Fahrtkosten. Diese Kosten werden nicht von der Kasse übernommen und müssen von jedem Reiseteilnehmenden selbst getragen werden. Sie erhalten dazu von uns eine Rechnung per Post. Bei unseren Reisen nach Falkensee entstehen keine Fahrtkosten, da die Anreise von jedem Teilnehmenden selbst organisiert wird.
- Es entstehen bei einer Reise Betreuungskosten. Sie erhalten auch hier von uns die Rechnung per Post. Grundsätzlich sind diese Kosten, wie auch die Fahrtkosten, von jedem Teilnehmenden selbst zu tragen. Wir stellen die Rechnung jedoch so, dass Sie die Möglichkeit haben, diese nachträglich bei ihrer Kasse einzureichen und um Kostenerstattung zu bitten. Hierfür kann nur das Budget des Entlastungsbetrages § 45b SGB XI genutzt werden.
- Es entstehen für eine Reise Pflegekosten. Dies sind Kosten, die wir für Sie nach der Reise mit Ihrer Pflege-/Krankenkasse abrechnen können. Damit Sie uns für diesen Abrechnung mit Ihrer Kasse bevollmächtigen können, schicken wir Ihnen mit den Anmeldeunterlagen eine Abtretungserklärung zu, die Sie uns bitte mit den anderen Unterlagen zurückschicken.
Die Pflegekosten richten sich nach dem Betreuungsschlüssel. Bei einer 1:1-Betreuung betragen diese 197 € am Tag, bei einer 1:2-Betreuung 125 € am Tag, bei einer 1:3-Betreuung 92 € und bei einer 1:4-Betreuung 72 € am Tag.
Beispiel: Der Reiseteilnehmende fährt mit Sterntal auf eine 15-tägige Reise und benötigt eine 1:2-Betreuung. Die Pflegekosten betragen somit 1.650 € (15 x 110 €). Der Betreuungsschlüssel wird durch uns im Rahmen eines Erstgesprächs festgelegt. Sie teilen uns mit den Anmeldeunterlagen mit, über welche Budgets wir mit Ihrer Kasse abrechnen sollen. Welche Budgets Sie allgemein zur Verfügung haben, finden Sie in der Rubrik „Wie finanziere ich Angebote von Sterntal RFB?“. Für eine individuelle Auskunft empfehlen wir Ihnen daher, sich zeitnah eine Budgetaufstellung von Ihrer Kasse einzuholen.
Der Berliner Senat fördert Reisen mit inklusivem Schwerpunkt. Die Förderung besteht darin, dass die Reisegrundkosten nach dem Einkommen der Sorgeberechtigten der Teilnehmenden bemessen werden. So können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren mit Wohnsitz in Berlin vergünstigt mitreisen. Auch Pflegekinder oder Kinder, die in staatlicher Unterbringung wohnen, können davon profitieren.
Je nach Einkommenslage des Haushaltes variieren die Reisegrundkosten bei einer Reise von 15 Tagen zwischen 135 € und 618,75 €. Genaue Auskünfte über die Höhe der Kosten können wir erst nach genauer Prüfung der nötigen Unterlagen geben.
Zusätzlich fallen die gewöhnlichen Betreuungskosten an, die Sie hier einsehen können: Welche Kosten entstehen bei der Reise?
Die individuelle Betreuung wird stundenweise abgerechnet. Eine Betreuungsstunde wird mit 16,50 € berechnet. Unter Umständen können Sie diese Kosten durch andere Kostenträger finanzieren lassen. Nähe Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Wie finanziere ich Angebote von Sterntal RFB?“.
Die Gruppenbetreuung wird tageweise abgerechnet. Ein Termin wird mit 104 € bzw. 125 € berechnet. Die Kosten richten sich nach dem Betreuungsschlüssel. Dieser wird von uns im Rahmen eines Erstgespräches festgelegt. Unter Umständen können Sie diese Kosten durch andere Kostenträger finanzieren lassen. Nähe Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Wie finanziere ich Angebote von Sterntal RFB?“.
Grundsätzlich können unsere Betreuungsdienste unabhängig von Alter und/oder Art der Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden. Unsere Betreuungsdienste richten sich zwar vorrangig an Menschen mit Beeinträchtigungen, jedoch kann sowohl die individuelle Betreuung als auch die Gruppenbetreuung auch von Menschen ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Allerdings sind dann die entstehenden Kosten selbst zu tragen, da diese nicht über andere Kostenträger finanziert werden können.
Sowohl die individuelle Betreuung als auch die Gruppenbetreuung kann auch von Menschen ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Allerdings sind dann die entstehenden Kosten selbst zu tragen, da diese nicht über andere Kostenträger finanziert werden können.
Ab Pflegegrad 1 steht einem monatlich der Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI, ab den Pflegegraden 2 bis 5 steht kalenderjahresweise zusätzlich die Ersatzpflege gem. § 39 / § 42 SGB XI zur Verfügung.
Genaue Auskünfte über die Höhe Ihres Budgets kann Ihnen ausschließlich Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse geben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zeitnah von Ihrer Kasse eine Budgetaufstellung einzuholen.
Wenn Ihr vorhandenes Budget bei der Kasse ausgeschöpft ist oder Sie keinen Pflegegrad und somit keinen Anspruch auf Finanzierung von Leistungen haben, können alle Angebote von Sterntal RFB auch als Selbstzahler genutzt werden.
Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI sowie auf Ersatzpflege gem. § 39 / § 42 SGB XI kann seitens der Kasse bei einer Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung verwehrt werden. Informationen dazu erhalten Sie ausschließlich von Ihrer Kasse.
Ob auf Reisen oder Zuhause, betreut bzw. begleitet wird durch Ehrenamtliche. Viele dieser Menschen haben eine pädagogische oder pflegerische Ausbildung.
Wir freuen uns über jedes Engagement! Genauere Informationen wie du dich bei Sterntal RFB einbringen kannst, findest du hier.
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